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SO KÖNNEN SIE WÄHLEN

Wahltag: Sonntag, 26. Jänner 2020

Wahlberechtigt ist: jede(r) österreichische Staatsbürger(in) und jede(r) Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU, die/ der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde ihren/ seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

Ebenfalls wahlberechtigt ist wer auf Grund seines Nebenwohnsitzes („Zweitwohnsitz“) sein Wahlrecht durch ein Wähleranlageblatt im Gemeindeamt bis längstens 21. Oktober 2019 (Stichtag für die Gemeinderatswahl) begründet bzw. beantragt hat.

Stimmzettel

Bei der Gemeinderatswahl gibt es einen amtlichen Stimmzettel, auf dem die kandidierenden Parteien eingetragen sind. Hier können Sie die gewünschte Partei ankreuzen. Sie können auch auf dem dafür vorgesehenen Feld einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten eine Vorzugsstimme geben. Gültig ist der Stimmzettel, wenn eine Partei angekreuzt ist (z.B. SPÖ) bzw. auch dann, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat draufgeschrieben steht (z.B. Stachelberger). Selbstverständlich ist auch jeder Stimmzettel gültig, bei dem sowohl die Partei angekreuzt ist als auch eine Kandidatin oder ein Kandidat draufsteht.

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Stimmzettel

Bei der Gemeinderatswahl in NÖ gibt es auch Namens-Stimmzettel.

Auf diesem steht der Name eines Kandidaten (z.B. Alfred Stachelberger). Diesen Namens-Stimmzettel erhalten Sie von den kandidierenden Parteien bzw. Kandidaten. Dieser Stimmzettel kann ins Wahllokal mitgenommen werden, in der Wahlzelle ins Wahlkuvert gegeben werden und zählt damit als Stimme für die Partei bzw. den Kandidaten.

Namensstimmzettel

Stimmabgabe

Persönlich im Wahllokal am Sonntag, 26. Jänner 2020

Mit Wahlkarte

Die Wahlkarte kann im Gemeindeamt Wördern (3423 Wördern, Altgasse 30) angefordert werden: schriftlich bis 22. Jänner 2020, persönlich bis 24. Jänner 2020, spätestens 12 Uhr. Auch auf elektronischem Weg können Sie Ihre Wahlkarte anfordern: www.wahlkartenantrag.at

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich in Ihr Wahllokal kommen können: Bitte im Gemeindeamt melden, Wahlkarte beantragen. Sie werden von einer sogenannten „fliegenden“ Wahlkommission zu Hause besucht.

Wenn Sie ortsabwesend sind oder am Sonntag, 26. Jänner 2020 aus irgendeinem anderen Grund nicht in unserer Gemeinde sind, können sie per Briefwahl wählen. Dafür brauchen Sie ebenfalls eine Wahlkarte.

Mit der Wahlkarte können Sie Ihre Stimme per Briefwahl vom Inland oder vom Ausland aus sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben. Die Sendung muss bei der Gemeindewahlbehörde (Gemeindeamt Wördern, 3423 Wördern, Altgasse 30) spätestens am Wahltag, 26. Jänner 2020, 6 Uhr 30, eingelangt sein.

Achtung: Sollten Sie sich eine Wahlkarte besorgt haben und dann doch in einem Wahllokal in unserer Gemeinde wählen wollen oder können, ist dies selbstverständlich in Ihrem jeweiligen Wahlsprengel unserer Gemeinde möglich.

Wahlsprengel, Wahllokale, Wahlzeiten
Sprengel 1: Wördern I Gemeindeamt St. Andrä-Wördern 07.00 – 16.00 Uhr
Sprengel 2: Wördern II Gemeindeamt St. Andrä-Wördern 07.00 – 16.00 Uhr
Sprengel 3: Wördern III Bücherei Eulennest, Wördern 07.00 – 16.00 Uhr
Sprengel 4: Wördern IV Bücherei Eulennest, Wördern 07.00 – 16.00 Uhr
Sprengel 5: St. Andrä I Musikschulsaal St. Andrä-Wördern 07.00 – 16.00 Uhr
Sprengel 6: St. Andrä II Musikschulsaal St. Andrä-Wördern 07.00 – 16.00 Uhr
Sprengel 7: Altenberg Alte Schule Greifenstein 07.00 – 14.00 Uhr
Sprengel 8: Badesiedlung Altenberg Alte Schule Greifenstein 07.00 – 14.00 Uhr
Sprengel 9: Greifenstein Alte Schule Greifenstein 07.00 – 14.00 Uhr
Sprengel 10: Hadersfeld Feuerwehrhaus Hadersfeld 07.00 – 14.00 Uhr
Sprengel 11: Hintersdorf Kindergarten Hintersdorf 07.00 – 14.00 Uhr
Sprengel 12: Kirchbach Neues Feuerwehrhaus Kirchbach 07.00 – 14.00 Uhr

Wahlergebnis

Das Wahlergebnis erfahren Sie am Wahlabend des Wahltages, Sonntag, 26. Jänner 2020, ab ca. 18 Uhr: im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.staw.at oder direkt im Gemeindeamt Wördern/Infotafel.

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